Ablauf einer Therapie
Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Psychotherapie für Sie hilfreich sein könnte, können Sie sich in der telefonischen Sprechzeit an mich wenden, um einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren.
In bis zu drei Gesprächen lernen wir uns im Rahmen der Sprechstunde kennen, es findet eine erste diagnostische Abklärung statt und wir entscheiden gemeinsam, ob eine Psychotherapie die richtige Wahl für Sie ist.
Wenn alles passt, Psychotherapiebedarf besteht und in der Praxis Kapazitäten frei sind, finden im Anschluss bis zu vier probatorische Sitzungen statt, in denen wir organisatorische Aspekte und Fragen klären, eine ausführliche Diagnostik durchführen, Therapieziele entwickeln und die Antragsmodalitäten für den Therapieantrag vorbereiten.
Als nächstes beantragen wir bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für die Therapie. Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernommen.
Bis zu 24 Sitzungen (in zwei Schritten à 12 Sitzungen) sind als Kurzzeittherapie möglich, bis zu 60 Sitzungen als Langzeittherapie. In besonders dringenden Fällen kann auch eine Akuttherapie mit 12 Sitzungen beantragt werden.
Die Therapiesitzungen finden in der Regel im wöchentlichen oder 2-wöchentlichen Rhythmus statt. Idealerweise vereinbaren wir für Ihre Therapiesitzung einen festen Tag und Zeitpunkt, z.B. jeden Dienstag 10 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Termine am Nachmittag und Abend begrenzt sind. Oft ist ein Therapiestart bei Patienten früher möglich, die tagsüber zeitlich flexibler sind.
Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle versichert sind, ist es empfehlenswert, vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, welcher Umfang erstattet wird. Selbstverständlich haben Sie auch die Option, die Therapie als Selbstzahler zu finanzieren, zum Beispiel wenn Ihr Problem nicht als Krankheit eingestuft wird. Die Kosten richten sich dann nach der GOP.